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LG Koblenz, 23.12.2008 - 4 HK. O 133/08, 4 HKO 133/08 |
Zitiervorschläge
LG Koblenz, Entscheidung vom 23.12.2008 - 4 HK. O 133/08, 4 HKO 133/08 (https://dejure.org/2008,10399)
LG Koblenz, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 4 HK. O 133/08, 4 HKO 133/08 (https://dejure.org/2008,10399)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Unterlassung verschiedener Werbemaßnahmen und bestimmter Angebotsformen im Zusammenhang mit staatlichem Glücksspiel (Lotterie "6 aus 49"); Mitteilung erzielter Gewinne in einer Lotto-Annahmestelle; Bewerbung einer Lotterie ohne deutliche Hinweise auf das Verbot der ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)
Unzulässige Werbemaßnahmen bei staatlichem Glücksspiel
- blogspot.com (Pressemitteilung)
Urteil zur Zulässigkeit von Werbung der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
- juraforum.de (Kurzinformation)
Welche Werbung für Glücksspiele ist noch zulässig?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Einschränkungen für Werbung für Glücksspiellotterie "6 aus 49" - Keine Werbung mit bereits erzielten Gewinnen in Annahmestellen
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 23.12.2008 - 4 HK. O 133/08, 4 HKO 133/08
- OLG Koblenz, 06.05.2009 - 9 U 117/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02
Vitamin-Zell-Komplex
Auszug aus LG Koblenz, 23.12.2008 - 4 HKO 133/08
Insoweit kommt es allein auf das tatsächliche Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses an, es ist unerheblich, ob die eigene Tätigkeit der Antragstellerin, die das Wettbewerbsverhältnis begründet, gesetzwidrig ist (BGH GRUR 2005, 519 f.; BayOLG München, Urt.v.31.07.2008, 29 U 3580/07). - OLG München, 31.07.2008 - 29 U 3580/07
Unlautere Werbung: Einseitige Hervorhebung der Möglichkeit eines besonders hohen …
Auszug aus LG Koblenz, 23.12.2008 - 4 HKO 133/08
Insoweit kommt es allein auf das tatsächliche Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses an, es ist unerheblich, ob die eigene Tätigkeit der Antragstellerin, die das Wettbewerbsverhältnis begründet, gesetzwidrig ist (BGH GRUR 2005, 519 f.; BayOLG München, Urt.v.31.07.2008, 29 U 3580/07).